DO-01-2020_online
GENERATION 50plus 14 Die meisten älteren Menschen möchten in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Das gilt unab- hänging davon ob ein Pflege- bedarf vorliegt oder nicht. Wie den Ergebnissen des Mikrozen- sus (S. 12 ff) zu entnehmen ist, wird jedoch das Wohnumfeld den besonderen Bedürfnissen Älterer und/oder Pflegebedürf- tiger nur selten gerecht. Die Pflegekasse bezuschusst Anpas- sungen der Wohnung bzw. des Hauses mit bis zu 4.000 Euro. Leben mehrere pflegebedürfti- ge Personen in einem Haushalt zusammen, beträgt der maxi- male Zuschuss 16.000 Euro. Bei mehr als vier Personen wird der Gesamtbetrag gleichmäßig auf- geteilt. (Quelle: BARMER) Im Alter zu Hause wohnen Wohnraumanpassung Teil 2 ©didesign.adobe.com Wer kann einen Zuschuss erhalten? Die Voraussetzungen dafür, dass die Pflegekasse sich an den Kosten einer Veränderung des Wohnraumes beteili- gen kann, sind: • Es wurde bereits ein Pflege- grad festgestellt oder bean- tragt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt. • Die Veränderung muss die Pflege zu Hause möglich machen, erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflege- bedürftigen Person im Alltag erhöhen. Was kann bezuschusst werden? • Veränderungen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind (z. B. die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Schwellen, der Einbau eines Treppenlifts usw.). Auch Kosten für z. B. Statik-Gut- achten, Bauanträge oder Bau- überwachung können dabei berücksichtigt werden. • Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Er- fordernissen der Pflegesitu- ation individuell hergestellt oder umgestaltet wird (z. B. mit einem Rollstuhl unter- fahrbare Arbeitsflächen in der Küche oder absenkbare Hängeschränke). • Umzugskosten, wenn in eine behindertengerechte Woh- nung umgezogen wird (z. B. aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung). So- fern noch Anpassungen in der
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