DO-01-2020_online

DAS OPTIMUM 13 lösungen gibt, die auch für Haus- eingangstüren einen schwellenfreien (und in Bezug auf Abdichtungsfragen normgerechten) Zugang ermöglichen. Auch die innere Erschließung des Ge- bäudes wird detaillierter beschrieben, als dies in der DIN 18040 Teil 2 der Fall ist. So wird beispielsweise be- sonderer Wert auf die kontrastreiche Gestaltung der Ausstattung gelegt (explizit genannt werden Lichttaster und Klingeltaster). Auch für den Aufzug gibt es An- forderungen, die in der DIN 18040 Teil 2 so nicht formuliert sind. Dies reicht von der Anordnung des Anfor- derungstasters („vorzugsweise rechts neben der Aufzugstür“) bis hin zur Gestaltung der Bedienelemente in der Aufzugskabine mit „kontrastreicher erhabener Profilschrift“. Dabei ist der Taster für die Eingangsebene optisch und taktil hervorzuheben. Auch eine Beschriftung in Brailleschrift „soll zusätzlich zur Profilschrift“ ange- bracht werden. Innerhalb der Wohnung orientiert man sich zunächst an den Vorgaben der DIN 18040 Teil 2. So reicht für Wohnungsinnentüren eine lichte Breite von 80 cm (Wohnungsein- gangstür: 90 cm). Auch bei den Bewegungsflächen in den jeweiligen Räumen weicht man nicht von dem bekannten Maß 120 cm x 120 cm ab. Das barrierefreie Bad Dem barrierefreien Sanitärraum widmet die BWV Bln einen längeren Abschnitt. Hier werden allerdings im Vergleich zur DIN 18040 Teil 2 teil- weise aus Muss-Vorgaben Soll-Vor- gaben: so „soll“ die Tür des Sanitär- raums nach außen öffnen, während sie in der DIN 18040 Teil 2 nach außen öffnen muss. Teilweise werden auch andere Maße zugrunde gelegt, die sich in der DIN 18040 so nicht wiederfinden: Der Waschtisch muss gemäß BWV Bln eine Höhe von 85 cm haben und auch im Sitzen nutzbar sein. Die DIN 18040 Teil 2 spricht lediglich von einer „Höhe entsprechend des Nut- zers“, während die DIN 18040 Teil 1 oder Teil 2-R (rollstuhlgerecht) eine Höhe von 80 cm fordern. Auch der Abstand des WCs zu an- grenzenden Bereichen wird anders definiert als in der DIN 18040. Dieser muss nun auf einer Seite 20 cm be- tragen und soll auf der anderen Seite 75 cm groß sein. Die DIN 18040 Teil 2 spricht lediglich von 20 cm auf beiden Seiten, die DIN 18040 Teil 1 und Teil 2-R fordern ein Maß ≥ 70 cm (je nach Anwendungsfall auf einer oder auf beiden Seiten). Geblieben ist die Forderung, im Be- reich von Dusche und WC horizontale und vertikale Stütz- und Haltegriffe anbringen zu können. Diese werden also auch in der BWV Bln nicht aus- drücklich gefordert. Wie in der DIN 18040 Teil 2 muss allerdings bereits bei der Planung an eine spätere Nachrüstbarkeit gedacht werden. Während sich die DIN 18040 Teil 2 bei der Auswahl der Armaturen ledig- lich auf eine Empfehlung beschränkt (berührungslos oder Einhebelmi- scher), formuliert die BWV Bln die Anforderungen strikter. So sind die Armaturen am Waschtisch und in der Dusche „als Einhebelmischbatterie vorzusehen“. Die Verordnung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Fazit Wer in Berlin baut, muss sich mit dem Thema „Barrierefreiheit“ aus- führlicher befassen, als in der Ver- gangenheit. Mindestens die Hälfte der Wohnungen barrierefrei zu ge- stalten, ist für die Nachhaltigkeit des Wohnungsmarktes in Berlin sicher- lich sinnvoll. Ob die Vorgaben der BWV Bln hier allerdings in jedem Fall Klarheit schaffen oder erneut Inter- pretationsspielräume lassen, bleibt abzuwarten. 

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