DO-01-2020_online
GENERATION 50plus 12 Zum 1. Januar 2020 ist die „Barrierefreies Wohnen Verord- nung Berlin“ (BWV Bln) in Kraft getreten und ersetzt damit die Hinweise zum Thema „Barriere- freiheit“ in den technischen Baubestimmungen. D ie Landesbauordnung für Berlin (BauO Bln) stammt aus dem Jahr 2005, wurde aber zuletzt im April 2018 geändert. So heißt es in § 50 BauO Bln (Barrierefreies Bauen): „In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar (…) sein.“ Galt dies bisher für 1/3 der Wohnungen, so muss bei allen Gebäuden mit mehr als zwei Woh- nungen, für die nach dem 1. Januar 2020 eine Baugenehmigung bean- tragt wird, die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Konkretisiert werden die Anforde- rungen an die Barrierefreiheit in der „Barrierefreies Wohnen Verord- nung Berlin“ (BWV Bln). In Berlin wird argumentiert, dass die bislang für Wohnungen heranzuziehende DIN 18040 Teil 2 durch ihre vielen „Kann-Bestimmungen“ immer wieder zu Unklarheiten und Verwirrungen geführt hat. Die Vorgaben der DIN ließen damit Spielraum für Intergre- tationen, so dass nun mehr Rechts- sicherheit erreicht werden soll. Die BWV Bln umfasst gerade einmal vier Seiten, die von Architekten und Planern in Berlin allerdings gut stu- diert werden sollten, denn sie weicht teilweise von den Vorgaben der DIN 18040 ab. Infrastruktur des Gebäudes Sehr ausführlich widmet man sich z.B. der Erreichbarkeit und der Ge- staltung des Hauptzugangs zum Gebäude. Hier sind Wegbreiten, Weg- längen, Neigungsverhältnisse usw. vorgegeben. Interessant ist, dass im Bereich der Hauseingangstür nach der neuen Verordnung Schwellen mit einer Höhe von 2 cm zulässig sind. Und dies, obwohl schon 2 cm zu einer echten Barriere für Benutzer von Rollstühlen oder Rollatoren werden können. Auch für Fußgänger stellt eine Schwelle von 2 cm möglicherweise eine Stol- perkante dar. Dass die Schwellenhöhe von 2 cm in Berlin weiterhin erlaubt ist, ist insofern verwunderlich, da es auf dem Markt verschiedene Produkt- Bauen in Berlin: Barrierefreiheit stärker reglementiert. © BerlinPictures .adobe.com © fotohansel.adobe.com
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