DO_02_2019_online
PFLEGE 16 • die Zahlen der ausbildenden Ein- richtungen und der Auszubilden- den bis 2023 im Bundesdurch- schnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern • mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben • durch die Verbände der Pflege- einrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nach- qualifizierung von Pflegehelferin- nen und -helfern einzurichten Mehr Verantwortung Die Kompetenzen der Pflegefachkräf- te sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen: • den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusam- menarbeit mit anderen Gesund- heitsberufen (z.B. Ärzten) ent- wickelt. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr. • die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzen • in Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel verordnen. Mehr Digitales Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert wer- den. Deshalb wurde beschlossen: • Pflegeeinrichtungen an das TI-Datennetz anzuschließen • die Pflege mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbei- tung umzustellen (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen) • Ab 1. Oktober 2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistun- gen der Pflegeversicherung, ab 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen. • Die Möglichkeiten der Telepflege (z.B. Beratung übers Netz) wei- terzuentwickeln. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Hintergrund Um den Arbeitsalltag von Pflege- kräften spürbar zu verbessern, ha- ben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundes- arbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pfle- geberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betrof- fenenverbänden, der Berufsgenos- senschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen ein- gerichtet, um konkrete Schritte festzulegen: Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeits- schutz und Gesundheitsförderung Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.
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